Organisatorisches - Ergotherapie für Kinder
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung (vom Hausarzt oder Facharzt).
Diese sollte folgendes enthalten:
- genaue Diagnose
- Anzahl der Therapieeinheiten (z.B. 10x)
- Dauer der Therapie (30, 45 oder 60 Minuten)
- Name der behandelnden Therapeutin
Im Normalfall werden bei Kindern 10x Ergotherapie zu je 60 Minuten verordnet.
Kosten - Ergotherapie für Kinder
Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass die Einheiten zuerst selbst zu begleichen sind und anschließend bekommen Sie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die jeweiligen Tarife finden Sie unten im Download-Link.
Therapieeinheit zu 30 Minuten | € 50,- |
Therapieeinheit zu 45 Minuten | € 72,- |
Therapieeinheit zu 60 Minuten | € 90,- |
Die Kosten für die ersten 5 Therapieeinheiten (Befunderhebung) betragen jeweils € 95,-.
Damit Sie Anspruch auf eine Teilrückerstattung durch Ihre Krankenkasse haben, muss die Verordnung vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse geprüft und bewilligt werden.
Für die Abwicklung der Bewilligung Ihrer Verordnung haben Sie folgende Möglichkeiten:- Bewilligung direkt bei der Krankenkasse vor Ort einholen oder per Post schicken
- eingescannte Verordnung per E-Mail an die Krankenkasse schicken
- über das Online-Service der Krankenkasse (wenn Sie über eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur verfügen)
Bitte nehmen Sie die bewilligte Verordnung zur ersten Therapieeinheit mit.
Im Nachhinein können Sie die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen (wieder vor Ort, per Post oder E-Mail oder über das Online-Service) und bekommen dann einen Teil der Behandlungskosten refundiert.
Kostenrückerstattung für Ergotherapie bei Kindern Download
Zur ersten Therapieeinheit bitte mitbringen:
- bewilligte Verordnung
- Vorbefunde (falls vorhanden)
- Mutter-Kind-Pass